Wilde Gera - BAB A 71

Allgemeines

Bei der Entwurfsplanung für dieses Bauwerk ging es vor allem darum, dass tief eingekerbte Tal der Wilden Gera, in dem neben dem Bach die L 2149 und eine Bahnstrecke verlaufen, möglichst von Pfeilern frei zu halten. Der beantragte Sondervorschlag, der mit technischen Superlativen aufwartetet, sieht eine weitgespannte Bogenkonstruktion im Freiverbau mit 252 m Spannweite vor.

Bauart und Bauweise

Der Brückenüberbau ist ein Verbundquerschnitt, bestehend aus einem trapezförmigen Stahltrog und seitlichen Fachwerkverstrebungen sowie der Betonfahrbahnplatte für beide Richtungsfahrbahnen. Bereits bei der Ausführungsplanung wurde ein Austausch des Verschleißteils Fahrbahnplatte unter halbseitigem Verkehr in abschnitten von 15 m eingeplant. Der Stahlquerschnitt wurde vom Widerlager West aus abschnittweise eingeschoben. Anschließend wurde die Fahrbahnplatte mit Schalwagen hergestellt. Der Pfeilerkopf ist so dimensioniert, dass ein beidseitiges Aufstellen von hydraulischen Pressen zum Anheben des Überbaus möglich ist. Die Sichtflächen der Pfeiler sind glatt geschalt.

Besonderheiten

Die Talbrücke Wilde Gera ist zum Fertigstellungszeitpunkt die größte Bogenbrücke Deutschlands. Als Bogenquerschnitt wurde ein 10,3 m breiter, zweiteiliger Hohlkasten gewählt. Die Regellänge der Bogentakte beträgt ca. 6 m, die Bogenspannweite: 252 m (im Freiverbau). Die Herstellung des Bogens erfolgt nach taktweisem Aufbau des Spannungssystems. Die Einleitung der Rückhängekräfte der Bogenhälften wird mit Felsankern in den Achsen 1+2 (Ost) bzw. 10+11 (West) realisiert.

 

 

 

 


Technische Daten: 

Länge: 552 m
Breite: 26,50 m zwischen den Geländern
Fläche: 14.628 m2
Bauhöhe Überbau: 3,74 m
max. Höhe über Tal: 110 m

Massen:

Beton: ca. 17.500 m³
Betonstahl:  ca. 2.250 t
Spannstahl: ca. 170 t
Stahlkonstruktion: 2.500 t

Herstellungsverfahren: 

Bogen: Freivorbau
Überbau:  Taktschiebeverfahren (Stahlüberbau)

Überbau – Bauweise: 

Schalwagen (Fahrbahnplatte)

Auftraggeber:  

DEGES, P 5

Leistungen: 

§ 55, Lph 8, 9 (inkl. Nachtragsmanagement)
§ 57, örtliche BÜ

Bauzeit:  

1997 - 2000

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