Tragwerksplanung

Nach § 49 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 2013 umfasst die Leistung Tragwerksplanung unter anderem die "statische Fachplanung für die Objektplanung Gebäude und Ingenieurbauwerke. Das Tragwerk bezeichnet dabei das statische Gesamtsystem der miteinander verbundenen, lastabtragenden Konstruktionen, die für die Standsicherheit von Gebäuden, Ingenieurbauwerken und Traggerüsten bei Ingenieurbauwerken maßgeblich sind".

Unsere Ingenieure sowie Konstrukteure haben sich dem Ziel verschrieben, allen Anforderungen gerecht zu werden. Hierbei setzen wir auf eine fundierte Beratung vom ersten Planungsschritt bis hin zur entgültigen Umsetzung. Wirtschaftliche sowie effiziente Lösungen - auch bei komplexen Tragkonstruktionen - stehen dabei in unserem Fokus.

Ob Stab -, Fachwerk oder Flächentragwerk. Ob Primär – und Sekundärkonstruktion: Neben der erforderlichen Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit einer Konstruktion setzen wir es uns seit über 50 Jahren zum Ziel, unter Berücksichtigung der wesentlichen Planungsziele die Anforderungen an Wirtschaftlichkeit und Ästhetik im Fokus zu behalten und zusammen mit unseren Projektpartnern den größtmöglichen wirtschaftlichen Nutzen für den Auftraggeber zu erzielen.