Bautechnische Prüfungen

Bautechnische Prüfungen im Massivbau

Die Regelung zur Notwendigkeit der jeweiligen Prüfung wird von den einzelnen Bundesländern in der jeweiligen Landesbauordnung festgelegt. Die bautechnische Prüfung findet auf Grundlage der statischen Berechnungen und Konstruktionsplänen des Erstellers sowie unter Berücksichtigung aller relevanten Vorschriften und Normen statt und dient der Schadensabwendung mittels dem Vier-Augen-Prinzip.

Parallel erfolgt eine baubegleitende, stichprobenhafte Prüfung auf Basis der bereits geprüften Planung. Die Überwachung der Bauausführung vor Ort dient vorsorglich der Schadensvermeidung sowie der Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik, Vorschriften als auch Normen.

Prüfen darf nur, wer als Institution oder Person amtlich anerkannt ist. Daher ist eine entsprechende staatliche Prüfung abzulegen, in welcher das überdurchschnittliches Fachwissen des Prüfers, seine langjährige Erfahrung, seine persönliche Eignung sowie seine Objektivität geprüft wird.

Bautechnische Prüfungen nach Vorgaben des Eisenbahnbundesamtes

Gezeichnet durch hohe, dynamisch-wirkende Lasten erfahren Bauwerke im Schienenverkehr bzw. Schienenwesen erhebliche Einwirkungen im Bereich des Gleises, des Güterverkehrs einschließlich der dazugehörigen Bauwerke. Eine Prüfung unter Berücksichtigung der Normen und Vorschriften ist unausweichlich.

Die eigenen Regelwerke der Bahn und zum Teil besonderen Bauweisen mit  “Bauen unter dem rollenden Rad“  erfordern langjährige Planungs - und Prüferfahrungen, um auch in der bautechnischen Prüfung  alle Fragestellungen für Standsicherheit, Dauerhaftigkeit und Gebrauchstauglichkeit zu erfüllen.