Meerchentalbrücke - B 93n, OU Gößnitz – Löhmigen

Allgemeines

Im Zuge des Neubaus der B 93 n, Ortsumgehung Gößnitz und Ortsumgehung Löhmigen, ist von km 2+284,000 bis km 2+686,000 eine Talbrücke erforderlich.

 Die Talbrücke überspannt das Gewässer Meerchen, die DB Strecke Glauchau-Schönbörnchen und eine Gemeindeverbindungsstraße zwischen den Gemeinden Hainichen und Gößnitz.

Bauart und Bauweise

Bei den Pfeilern der Meerchentalbrücke handelt es sich um zwei nah beieinander stehende Einzelpfeiler. Die Pfeiler verdicken sich zum Fundament hin. Die Pfeilerköpfe werden konsolartig ausgeführt, um so ausreichenden Platz für Lager und Pressen zu schaffen.

Die Pfeiler und die Widerlager werden über Großbohrpfähle tief gegründet. Die Bohrpfähle besitzen einen Durchmesser von 1,20 m und werden mit einer Neigung ausgeführt.

Beim Überbau handelt es sich um einen zweistegigen Plattenbalken, der als Durchlaufträger über 10 Felder ausgeführt wird. Die Stützweiten betragen 31 m - 40 m - 40 m - 40 m - 40 m - 42 m - 54 m - 42 m- 42 m - 31 m.

Der Überbau hat eine Konstruktionshöhe von 2,00 m. Bei dem 54,00-m-Feld über das Meerchen erhalten die Stege des Plattenbalkens eine Anvoutung von 1,00 m, so dass sich hier eine Konstruktionshöhe von 3,00 m ergibt. Der Überbau wird in Längsrichtung vorgespannt und in Querrichtung schlaff bewehrt.

Die vollelastische Lagerung des Überbaus erfolgt auf Verformungslagern und Verformungsgleitlagern.

Besonderheiten

Es ist vorgesehen, den Überbau auf einem bodengestützten Traggerüst herzustellen, wobei das Feld über den DBGleisen zunächst erhöht hergestellt wird, um so die erforderliche Lichtraumhöhe einzuhalten.

 


Technische Daten

Abmessungen:

Länge:  402,00 m
Breite:  12,00 m
Fläche:  4623 m2
Bauhöhe Überbau:  2,00-3,00 m
max. Höhe über Tal:  24,00 m

Massen:

Beton:  ca.10.000 m³
Betonstahl:  ca. 1.200 t
Spannstahl:  ca. 180 t

Überbau – Bauweise: 

zweistegiger Plattenbalken

Bauherr:  

Bundesrepublik Deutschland

Auftraggeber:  

Straßenbauamt Ostthüringen

Leistungen:  

§55 Lph. 8 HOAI
§57 HOAI

Bauzeit: 

2009 - 2011

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