Tunnel Nickern - BAB A 17 Dresden Prag

Technische Daten des Bauwerks:

Lärmschutztunnel in der Ortslage Dresden, Nickern mit Überführung der Fritz-Meinhardt-Str., Altnickern und einer Erschließungsstraße. Tunnel in Troglage mit Stützwandabschnitten von 50 / 188 / 227 m, Adaptionsstrecken mit Verbundsicherheitsglas (veränderliche Lichtabsorption) mit 2 x 50 m am jeweiligen Tunnelende und Rahmenbauwerk als Lärmschutztunnel mit Decke aus Pflanztrögen und Lärmschutzlamellen als Lüftungs- und Beleuchtungsöffnungen mit 130 m (BW ZNÜ2/1),
Überschüttetes Rahmenbauwerk (ZN Ü 2) mit 40 m zur Überführung der Straße Altnickern,
Überschüttetes Rahmenbauwerk (ZN Ü 2/2) mit 10 m zur Überführung der Erschließungstraße,
Überschüttetes Rahmenbauwerk (ZN Ü 3) mit 65 m zur Überführung der Fritz-Meinhardt-Straße,    3 Notausgangsbauwerke,

Schalldämmbekleidung aus Porenbeton und Alu-Kassetten nach Gestaltungsplan, Betriebstechnische Ausstattung mit Stromversorgung, Tageslichtergänzungsbeleuchtung inkl. Leuchtdichtesensor zur tageslichtabhängigen Steuerung, Durchfahrtsbeleuchtung, Fluchtwegkennzeichnung, Brandnotbeleuchtung, Sicherheitseinrichtungen, 3 Feuerwehrstellflächen an den Notausgangsbauwerken, Sicherheitszaun mit Schneefangfunktion,

Abbruch Gebäudeabbrüche und Baufeldfreimachung von Grundstücken und Gartenanlagen,
Herstellung von Entwässerungsanlagen im Zuge für die Stadtentwässerung Dresden im Zuge der notwendigen Leitungsänderungen und Neubau von Busbuchten, Gehwegeneubau, prov. und endgültige Beleuchtung, LSA in der Fritz-Meinhardt-Straße, Altnickern und Tschirnhausstraße im Zuge der Änderungen der Verkehrsanlagen mit der Tunnelherstellung.

Gesamtlänge: 800 m
Stützweiten der Rahmenbauwerke: 11,40 m
Einschnittstiefe: min. 4,85 m


Planungs- und Bauzeit

Planung durch DEGES und Dritte: bis 2002
Ausschreibung / Wertung: 2001 / 2002
Bau: Febr. 2003 – Okt. 2004

Erbrachte Ingenieurleistungen für die oben genannten Bauleistungen

Grundleistungen

  • Objektplanung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen HOAI § 55, Lph. 6 – 9
  • örtliche Bauüberwachung HOAI § 57
  • Tragwerksplanung HOAI § 64, Lph. 6, teilweise
  • ingenieurtechnische Kontrollen HOAI § 64, Lph. 8 – besondere Leistungen
  • Kontrollvermessung HOAI § 98b, Lph. 4

Besondere Leistungen, Leistungserweiterungen

  • technische Ausrüstung (teilweise mit NUN) HOAI § 73, Lph. 7 - 9
  • Leistungen des SiGe-Koordinators nach Baustellenverordnung für die Planung,
  • Ablöseberechnungen, Kostenteilung, Mitwirkung bei der Koordination und Planungsabstimmung von Versorgungsleitungen, Planung der bauzeitigen Umfahrungen, Baustraßen und der bautechnischen Abfolge zur durchgängigen Verkehrsführung, Ergänzungsplanung und Bauüberwachung Feuerwehrstellflächen und Schutzzäune, Erstellung der Bauwerksbücher aller Teilbauwerke.
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