Umweltschutz / Schallschutz - BAB A5

Allgemeines

  • Seit vielen Jahren wird ein wirksamer Lärmschutz entlang der A 5 im Bereich der Stadtteile Büchenau und Untergrombach von den Bürgern dieser Stadtteile und deren politischen Vertretern gefordert, um die negativen Auswirkungen in Bezug auf Lärmbeeinträchtigung durch den Verkehr auf der Autobahn und insbesondere auch durch die starke Verkehrszunahme in den vergangenen Jahrzehnten zu mildern.
  • Auf der Seite Büchenau wurde dieser Forderung teilweise durch den Bau eines ca. 400 m langen Lärmschutzwalles mit 4 m Höhe im Zuge des 6-streifigen Ausbaues der Autobahn in den Jahren 1974/75 durch die damalige Neubauleitung Karlsruhe Rechnung getragen. In den darauf folgenden Jahren stellte sich jedoch dieser Lärmschutz als ungenügend heraus. Die Erweiterung dieses Walles in Richtung Süden bis zur K 3501 wurde 1992 durch das LRA Karlsruhe mit einer Höhe von 5 m genehmigt.
  • Für die Bewohner von Büchenau und deren politischen Vertretern reichte dieser LS jedoch nicht aus; insbesondere in Richtung Norden wurde ebenfalls eine Verlängerung des Walles gefordert, was jedoch bis dato vor allem auch aus naturschutzrechtlichen Belangen nicht verwirklicht werden konnten. Insbesondere auch die widersprüchlichen Aussagen bezüglich eines wirksamen aktiven Lärmschutzes für Untergrombach und die Probleme mit einer Verlängerung des Lärmschutzes in Richtung Norden auf der Seite Büchenau veranlasste die Stadt Bruchsal, das Ing.-Büro Prof. Dr.-Ing. H. Bechert + Partner auf der Basis derzeitig gültiger Richtlinien und derzeitigen Kenntnisstandes (Verkehr, Verwirklichbarkeit, etc.) ein Gutachten zu erstellen mit den Maßgaben, die rechtliche Situation darzulegen, Kostenschätzungen durchzuführen und nach alternativen Möglichkeiten zu suchen sowie diese den seither diskutierten Lösungen gegenüberzustellen, insbesondere auch in Bezug auf Wirksamkeit, Durchführbarkeit (technisch, rechtlich) und Kostensituation.

Zurück