Umweltschutz / Schallschutz - Nordumgehung Söllingen
Allgemeines
- Im Zuge der Planung für die Beseitigung des schienengl. Bahnüberganges in Söllingen (Strecke 4200) sollen die von einer Umgehungsstraße nördlich der Wohnbebauung von Söllingen ausgehenden Lärmimmisionen auf das bebaute Umfeld begutachtet werden.
- Untersucht und beurteilt werden die Verkehrs-verhältnisse im Prognosejahr 2010, die Nullfall-Prognose = prognostizierte Verkehrsver-hältnisse bei dem derzeitigen Straßennetz, ohne Nordumgehung,die Planfall-Prognose = prognostizierte Verkehrs-verhältnisse bei dem Straßennetz mit Nord-umgehung.
- Zum Vergleich sind die Veränderungen gegenüber der derzeitigen Situation (Analysefall) ebenfalls zu untersuchen, insbesondere im innerörtlichen Bereich.
- Durch den Bau der neuen Nordumgehungsstraße sind gemäß § 1 Abs. 1 der Verkehrslärmschutz-verordnung (16. BImSchV) die Beurteilungspegel entsprechend § 3 dieser Verordnung an den vorhandenen Gebäuden zu berechnen und die Schutzbedürftigkeit nach dieser Verordnung bzw. nach den „Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraße in der Baulast des Bundes – VLärmSchR 97“ zu beurteilen und ggf. erforderliche aktive LS-Maßnahmen zu konzipieren. Desweiteren sind die Gebäudeseiten anzugeben, für die zur Einhaltung der in der „Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV)“ festgesetzten Immissionsgrenzwerte zusätzlich passive LS-Maßnahmen erforderlich werden.